Immobilienrecht
Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern? Sie haben eine mangelhafte Immobilie erworben und wissen nicht, welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen? Sie befürchten, vom Veräußerer arglistig getäuscht worden zu sein? Oder möchten Sie wissen, ob trotz Rückabwicklung des Miet- oder Kaufvertrages der Maklerlohn von Ihnen entrichtet werden muss? Sie sind Wohnungseigentümer und sind sich über den Umfang der Ihnen obliegenden Instandhaltungspflichten und Ihrer Haftung nicht im Klaren? Sie beabischtigen, ein Hausgrundstück oder eine Wohnung an einen Angehörigen zu übertragen? Oder spielen Sie mit dem Gedanken, jemandem ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen?
Unsere Leistung
Im Rahmen des Immobilienrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung. Neben dem eigentlichen Grundstücksrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit dabei auch auf die Teilbereiche Maklerrecht und Nachbarrecht.
Wir beraten bei Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbegrundstücken oder unterstützen Sie bei der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum.
Grundstückskäufer und -verkäufer begleiten wir von der Vorbereitung bis zur Abwicklung der notariellen Verträge.
Ihr Ansprechpartner
Für mögliche Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß, zugleich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, zur Verfügung.