Fachanwalt Familienrecht
Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?
Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.
Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Familienrecht nach § 12 FAO nachgewiesen in den Bereichen:
- materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
- Internationales Privatrecht im Familienrecht,
- Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß als Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.