Familienrecht
Sie wollen sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen? Wer darf in der Wohnung bleiben, und wer bekommt welches Mobiliar? Was wird aus dem gemeinschaftlichen Immobilienbesitz und aus dem weiteren Vermögen oder möglichen ehelichen Schulden? Was passiert mit den erworbenen Rentenanwartschaften? Ihr geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte zahlt keinen Unterhalt? Sie möchten wissen, wie hoch der Kindesunterhalt ist und welche Möglichkeiten es bei der Geltendmachung des Unterhalts gibt? Sie sind der Meinung, dass Sie zuviel Unterhalt zahlen und möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Unterhaltszahlungen verringern können? Ihnen wird von Ihrem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner der Umgang mit Ihren Kindern verwehrt? Oder wollen Sie durch einen Ehevertrag für den Fall der Trennung oder Scheidung vorsorgen und so künftigen Streit vermeiden?
Unsere Leistung
Im Familienrecht beraten wir umfassend vom Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages bis hin zur Trennung und Scheidung. Hierunter fallen insbesondere Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Versorgungsausgleichs. Zu unserem Tätigkeitsbereich zählen aber auch die Auseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstige Ansprüche von Verwandten untereinander.
Ihr Ansprechpartner
Für mögliche Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß, zugleich Fachanwalt für Familienrecht, zur Verfügung.