Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Fachanwalt Arbeitsrecht

Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.

Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht nach § 10 FAO nachgewiesen in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,

2. Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts, sowie

3. Verfahrensrecht.


Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Erik Huthmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.