Erbrecht
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten? Sie möchten wissen, ob Sie für die Schulden des Erblassers haften oder wie Sie eine solche Haftung beschränken können? Sie sind enterbt worden und wissen nicht, ob und was Ihnen als Pflichtteilsberechtigter zusteht? Oder existiert keine Verfügung von Todes wegen, und Sie möchten wissen, wie die Erbquoten aussehen? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Angehörigen auch nach Ihrem Ableben gut versorgt sind? Sie möchten verhindern, dass die Kinder vor dem Tod Ihres Ehepartners ihren Erbteil verlangen? Oder wollen Sie Ihre Kinder absichern, wenn Ihr Ehepartner wieder heiratet?
Unsere Leistung
Kaum ein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf oder erstellen für Sie einen Erbvertrag. Selbstverständlich vertreten wir Erben und Pflichtteilsberechtigte auch gerichtlich und außergerichtlich.
Ihr Ansprechpartner
Für mögliche Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, zur Verfügung.