Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Fachanwalt Erbrecht

Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Ein Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Fachgebiet fortbilden und entsprechende Nachweise erbringen oder wissenschaftlich publizieren.

Besondere Kenntnisse hat ein Fachanwalt für Erbrecht nach § 14f FAO nachgewiesen in den Bereichen:

- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht sowie
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß als Fachanwalt für Erbrecht zur Verfügung.